Wonach Wir arbeiten

Gemeinsam sorgen die Einrichtungen dafür, den Nutzerinnen und Nutzern die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Angebote dienen dazu, sie so weit wie möglich zu befähigen, unabhängig zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

Die Angebote sind so ausgerichtet, dass die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht gefördert wird, Benachteiligungen vermieden werden oder ihnen entgegen gewirkt wird. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

Die Konzepte der Versorgung sollen zuerst einen präventiven Ansatz haben. Sie sollen fördernd, unter Vermeidung von Über- bzw. Unterforderung eine Wiedererkrankung, eine Verschlimmerung der Erkrankung oder eine Chronifizierung verhindern helfen (Sekundärprävention). Hierzu gehört der Trialog als eine gleichberechtigte Kommunikation zwischen Professionellen, psychisch kranken und behinderten Menschen und deren Angehörigen.

Die Erfahrung und das Erleben psychischer Krisen, Erkrankungen und Behinderungen sind wichtige Elemente der gesellschaftlichen Kultur in der Gemeinde (Toleranz, Verantwortung, gegenseitige Hilfe, vorurteilsfreie Wahrnehmung).
Gemeindepsychiatrie kann nur dann verwirklicht werden, wenn sich die Kommune verpflichtet, das hierzu notwendige psychosoziale Netzwerk zu ihrer eigenen -moralischen und planerischen – Angelegenheit zu machen.
Hierzu gehört die Verpflichtung, psychisch kranken und behinderten Menschen einen Wohn- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihnen in der Gemeinde zu jeder Zeit angemessene Hilfen anzubieten.
Die Förderung des gemeindepsychiatrischen Gedankens ist die essentielle Aufgabe des Gemeindepsychiatrischen Verbundes und berücksichtigt dabei auch die spezifischen Bedürfnisse der kleinen Gemeinden und der ländlichen Region.

Berücksichtigung der besonderen Situation psychisch Kranker und behinderter Kinder, Jugendlicher, Abhängigkeitskranker, alterskranker Menschen und psychisch kranker Straftäter. Mitglieder des gemeindepsychiatrischen Verbunds werden in Unterarbeitsgruppen Versorgungssituationen, Bedarf und Aufbau überprüfen. Auch hier müssen Leitlinien der Versorgung formuliert werden.

Der Gemeindepsychiatrische Verbund wird darauf achten, dass geschlechtsspezifische Angebote ausreichend zur Verfügung stehen und bei seinem Streben nach Qualitätssicherung in den Einrichtungen auf deren Umsetzung hinwirken.

Der private und intime Wohn- und Lebensraum erhält eine hohe und neue Priorität. Wo immer möglich soll er erhalten bzw. neu geschaffen werden Der Gemeindepsychiatrische Verbund fördert und initiiert das Entstehen und die Weiterentwicklung personenbezogener und damit nicht nur institutionsbezogener Hilfen. Diese Hilfen orientieren sich am individuellen Bedarf- Dabei sollen alle Lebensbereiche möglichst erhalten bzw. stabilisiert werden, in denen Selbständigkeit möglich ist. Dieses ist die konsequente Weiterentwicklung des gemeindepsychiatrischen Leitgedankens „ambulant vor stationär“.

Der Gemeindepsychiatrische Verbund, richtet sich in seiner Arbeit nach den verabschiedeten Qualitäts-Standards, evaluiert diese und entwickelt sie kontinuierlich weiter.

Vernetzung, Kooperation und Koordination aller medizinischen und psychosozialen Dienste in der Region. Die individuelle Verfügbarkeit von Hilfen setzt eine multiprofessionell vernetzte und koordinierte Organisation voraus.
Der Gemeindepsychiatrische Verbund entwickelt diesen Aspekt und strebt eine Koordinationseinrichtung im Kreise an, die sich dieser Aufgabe widmet.

Der AKGP wird vermehrt an die Öffentlichkeit treten. Er wird seine Grundsätze und seine Arbeit mit dem Akzent personenzentrierter Hilfen öffentlich und verständlich bekannt und vertraut machen.